Recht
Was müssen die zuständigen Behörden tun?
Die EG-Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG – engl. Environmental Noise Directive, END – verpflichtet alle 28
Mitgliedstaaten der EU, mindestens alle 5 Jahre (2007, 2012, …) folgende drei Aktivitäten durchzuführen:
- Lärmkartierung: Sie erstellen eine Bestandsaufnahme des Lärms, der auf Wohnbevölkerung und Außenraum einwirkt.
Es entstehen Lärmkarten, die zeigen, wo die besonders lauten Lärmbrennpunkte (rote u. orange Flächen in der Lärmkarte) und
wo die besonders ruhigen Gebiete (gelbe u. grüne Flächen) liegen. Was mindestens zu tun ist, wird durch Mindestanforderung vorgeschrieben.
- Lärmaktionsplanung: Sie führen gemeinsam mit der Öffentlichkeit und auf Grundlage der Lärmkarten die
Lärmaktionsplanung durch und erstellen Lärmaktionspläne. Die enthalten Maßnahmen (Aktionen) zur Lärmbekämpfung
und zum Schutz Ruhiger Gebiete, welche anschließend umzusetzen oder zu berücksichtigen sind.
- Information: Sie informieren die Öffentlichkeit bestmöglich über die Lärmbelastungen und Lärmauswirkungen.
In Deutschland werden diese Aufgaben nicht von einer einzigen Behörde wahrgenommen, sondern von weit über
1.000 Behörden: eine Handvoll Bundesbehörden, Dutzende Landesbehörden und viele tausend Gemeindebehörden.
Mindestanforderungen der END
Was ist nach den Mindestanforderungen der END wenigstens zu kartieren?
- nur vier Lärmarten: nur Straßen-, Schienen- und Fluglärm sowie ganz spezieller Industrielärm.
- nur die stärksten Lärmquellen: nur Straßen, auf denen mehr als 8.000 Kfz pro Tag fahren usw.
- nur die hohen Pegel: nur LDEN > 55 dB(A) und LN > 50 dB(A)
- Ballungsräume sind prinzipiell besser als das Land zu kartieren, was faire Prioritätensetzungen verhindert.
Die Mindestanforderungen bestimmen die
niedrigste Qualität der Lärmkarten. Schlechter dürfen sie nicht sein, besser aber durchaus.
© Dr.-Ing. Martin Jäschke · 2005-2015 · Alle Rechte vorbehalten · All rights reserved · Version 0.31 (30.04.2015)
Fuchsstr. 14, 65187 Wiesbaden, Tel.: 0611-48722, E-Mail: martin.jaeschke@ruhige-gebiete.de