Die Lärmkartierungen nach END sind 2 Pegel zwingend erforderlich:
Andere Lärmpegel können zusätzlich berechnet werden, um andere Lärmwirkungen, wie z.B. „Aufweckreaktionen“, zu erfassen.
Die meisten Lärmpegel sind A-bewertete Dauerschallpegel mit Pegelwerten in dB(A), sprich: „Dezibel A“. Das gilt auch für LDEN und LN. Die A-Bewertung berücksichtigt näherungsweise, dass das menschliche Ohr mittlere Frequenzen lauter wahrnimmt. Sie vernachlässigt aber, dass Lärmwirkungen auch von anderen akustischen, psycho-akustischen und nicht-akustischen Faktoren abhängen. Der Faktor LDEN erklärt z.B. 20-40 % der Lärmbelästigung (s.o.) – für einen (1) Faktor viel, insgesamt eher wenig. Die Dauerschallpegel der END sind Jahresmittelwerte und enthalten z.B. die über 1 Kalenderjahr gemittelten Verkehrsmengen, nicht jedoch periodische Schwankungen (z.B. Berufsverkehr) oder Pegelspitzen einzelner Fahrzeuge. Andere Lärmwirkungen (z.B. Aufweckreaktionen) erfordern andere Lärmpegel. Solche existieren, sind z.T. strittig, aber laut END zulässig und anwendbar.
Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Umweltbundesamt (UBA) empfehlen, den Lärm solange zu bekämpfen, bis folgende Grenzwerte eingehalten werden:
Für Hessen gilt:
Fuchsstr. 14, 65187 Wiesbaden, Tel.: 0611-48722, E-Mail: martin.jaeschke@ruhige-gebiete.de